Informationsverfahren (Anhang VII)
Für Grünlistenabfälle, die zur Verwertung in ein Land verbracht werden, das die Einfuhr zulässt. Die Sendung wird von einem Anhang-VII-Dokument begleitet, das Erzeuger, Beförderer, Empfänger, Abfallart, Menge und Verwertungsverfahren nennt. Eine behördliche Zustimmung vor dem Transport ist nicht erforderlich.
- Geringere Vorlaufzeit
- Dokument begleitet die Sendung
- Vertrag zwischen Versender und Empfänger erforderlich