Abfallverbringung

Welche Regeln für den Export unserer Materialien gelten – und welchen Teil davon wir übernehmen.

Containerbrücken im Hafen als Sinnbild für den Seeexport

Die häufigste Frage im Erstgespräch

Käufer außerhalb der EU fragen fast immer dasselbe: Kommt die Ware durch den Zoll, und wer kümmert sich um die Papiere? Diese Seite beantwortet den ersten Teil. Den zweiten übernehmen wir.

Die folgenden Angaben fassen den Rechtsrahmen allgemein zusammen und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind die Verordnungen in ihrer geltenden Fassung sowie die Vorgaben des Bestimmungslandes.

Der Rechtsrahmen

  • EU-Abfallverbringungsverordnung

    Die Verordnung (EU) 2024/1157 regelt seit ihrer Ablösung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen aus der und in die Europäische Union. Sie bestimmt, welches Verfahren für welchen Abfall und welches Zielland gilt.

  • Basler Übereinkommen

    Das Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle bildet die völkerrechtliche Grundlage. Abfälle werden darin Listen zugeordnet; Altreifen führen den Code B3140 und zählen zu den Grünlistenabfällen.

  • OECD-Ratsbeschluss

    Für Verbringungen zwischen OECD-Staaten gilt ein eigenes Kontrollsystem. Ob ein Zielland OECD-Mitglied ist, entscheidet maßgeblich über das anzuwendende Verfahren.

Zwei Verfahren

Welches Verfahren greift, hängt von der Einstufung des Abfalls und vom Bestimmungsland ab. Die Unterscheidung ist wichtig, weil sie Vorlaufzeit und Aufwand bestimmt.

Informationsverfahren (Anhang VII)

Für Grünlistenabfälle, die zur Verwertung in ein Land verbracht werden, das die Einfuhr zulässt. Die Sendung wird von einem Anhang-VII-Dokument begleitet, das Erzeuger, Beförderer, Empfänger, Abfallart, Menge und Verwertungsverfahren nennt. Eine behördliche Zustimmung vor dem Transport ist nicht erforderlich.

  • Geringere Vorlaufzeit
  • Dokument begleitet die Sendung
  • Vertrag zwischen Versender und Empfänger erforderlich

Notifizierungsverfahren

Für notifizierungspflichtige Abfälle sowie für Verbringungen in Staaten, die das Informationsverfahren nicht akzeptieren. Vor dem Transport müssen alle betroffenen Behörden schriftlich zustimmen; zusätzlich sind eine Sicherheitsleistung und ein Vertrag mit dem Empfänger nachzuweisen.

  • Deutlich längere Vorlaufzeit
  • Zustimmung aller beteiligten Behörden nötig
  • Sicherheitsleistung und Begleitformulare erforderlich

Elektronische Abwicklung

Mit der neuen Verordnung ist der Datenaustausch zur Abfallverbringung auf elektronische Verfahren umgestellt worden. Auch Verbringungen nach dem Informationsverfahren, die zuvor auf Papier abgewickelt wurden, sind davon erfasst. Für Versender bedeutet das: Die Angaben müssen vollständig und vor Transportbeginn im System vorliegen – nachträgliches Korrigieren am Hafen funktioniert nicht mehr.

Was wir übernehmen

Unsere Kunden sollen Ware kaufen, keine Verfahren. Deshalb liegt der Papierteil bei uns:

  • Einstufung des Materials und Zuordnung des richtigen Abfallschlüssels
  • Prüfung der Einfuhrbedingungen des Bestimmungslandes vor Abschluss
  • Erstellung und elektronische Übermittlung der Verbringungsdokumente
  • Vertragliche Grundlage zwischen Versender und Empfänger
  • Abstimmung mit Behörden, Reederei und Hafenbetrieb
  • Vollständige Dokumentation zu jeder Sendung

Einfuhrbeschränkungen im Zielmarkt

Der europäische Rechtsrahmen ist nur die eine Hälfte. Die andere sind die nationalen Vorgaben des Bestimmungslandes: Einfuhrlizenzen, Vorabgenehmigungen für die aufnehmende Anlage, Mengenkontingente, Qualitätsanforderungen und Verbote für einzelne Abfallarten. Diese Vorgaben ändern sich, und sie ändern sich für Kunststoffabfälle häufiger als für Altreifen. Wir prüfen sie vor jedem Abschluss neu, statt uns auf den Stand des letzten Geschäfts zu verlassen.

Prüfung für Ihren Zielmarkt

Nennen Sie uns Material und Bestimmungsland. Wir sagen Ihnen, welches Verfahren gilt, welche Papiere nötig sind und mit welcher Vorlaufzeit Sie rechnen müssen.

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